BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
S. 2673 Bundesgesetzblatt Teil I 2002 25.07.2002 Nr. 50 Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften Artikel 2 6. In §844 Abs. 2 Satz 2, § 1913 Satz 2, § 1923 Abs. 2, §2070, § 2162 Abs. 2 und § 2178 wird jeweils das Wort „erzeugt“ durch das Wort „gezeugt“ ersetzt. Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |