BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
S. 2613 Bundesgesetzblatt Teil I 2007 29.11.2007 Nr. 59 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz Artikel 20 4. In § 53 wird die Angabe „§§ 50 bis 52“ durch die Angabe „§§ 50, 51 und 52“ ersetzt. Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |