UmwStG 2003 (Stand: 31.12.2008)
Umwandlungssteuergesetz
in der zum 21.09.2024 gültigen Fassung
Zehnter Teil Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft § 25 Entsprechende Anwendung des achten Teils Der achte Teil gilt in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 190 des Umwandlungsgesetzes entsprechend. Die übertragende Gesellschaft hat eine Steuerbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellen. [ Urteile (2) ] Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |