BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
S. 2585 Bundesgesetzblatt Teil I 2008 22.12.2008 Nr. 61 Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) Artikel 50 15. § 1470 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „des Aufhebungsurteils“ durch die Wörter „der richterlichen Aufhebungsentscheidung“ ersetzt. b) In Absatz 1 werden die Wörter „des Urteils“ durch die Wörter „der richterlichen Entscheidung“ ersetzt. Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |