BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
S. 2585 Bundesgesetzblatt Teil I 2008 22.12.2008 Nr. 61 Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) Artikel 50 42. In § 1835 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 1a Satz 1 und 3, § 1835a Abs. 4, der Überschrift des Untertitels 3 in Buch 4, Abschnitt 3, Titel 1, § 1837 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, den §§ 1839, 1840 Abs. 1, 2 und 3 Satz 2 und Abs. 4, § 1841 Abs. 2 Satz 2, § 1843 in der Überschrift und Absatz 1, § 1846 in der Überschrift und im Wortlaut wird jeweils das Wort „Vormundschaftsgericht“ durch das Wort „Familiengericht“ und das Wort „Vormundschaftsgerichts“ durch das Wort „Familiengerichts“ ersetzt. Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |