BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
S. 2585 Bundesgesetzblatt Teil I 2008 22.12.2008 Nr. 61 Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) Artikel 50 44. In § 1851 Abs. 1, § 1852 Abs. 2 Satz 1, § 1854 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1857 in der Überschrift und im Wortlaut, § 1884 Abs. 1 Satz 1 und 2, den §§ 1886, 1887 Abs. 1 und 3, den §§ 1888, 1889 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 1890 Satz 2 sowie in § 1892 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort „Vormundschaftsgericht“ durch das Wort „Familiengericht“ und das Wort „Vormundschaftsgerichts“ durch das Wort „Familiengerichts“ ersetzt. Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |