BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
S. 689 Bundesgesetzblatt Teil I 2009 08.04.2009 Nr. 18 Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) Artikel 3 5. Buch 4 Abschnitt 1 Titel 7 Untertitel 3 wird wie folgt gefasst: „Untertitel 3 Versorgungsausgleich § 1587 Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.“ Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |