(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 3 StR 140/02
- Beschluß
11.06.2002
)
Verurteilung wegen Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben kann keinen Bestand haben, weil es an einer iSd § 30 II Nr. 2 BtMG tatbestandsmäßigen Haupttat eines anderen fehlt
...Text des Beschlusses