(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, München
, 4 Sa 778/08
- Urteil
29.01.2009
)
Die Regelung zum zeitlichen Umfang des Erholungsurlaubs ist dahin auszulegen, dass eine Umrechnung der Zahl der individuellen Urlaubs-/Kalendertage in tatsächliche Arbeits-/Schichttage des betreffenden Arbeitnehmers stattzufinden hat
...Text des Urteils