|
Pressemitteilung
5 StR 207/10 ;
Verkündet am:
14.06.2010
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 1 Ks 300 Js 27647/09 Landgericht Dresden; Rechtskräftig: unbekannt! Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Ermordung einer jungen Ägypterin im Landgericht Dresden Kommentar/Leitsatz/Leitsätze von: Internet entrepreneur Franz-Anton Plitt, Chisinau Fremdenhass? Der Täter war doch selbst Fremder ... Aus Rache und Fremdenhass erstach der 28-jährige Angeklagte, ein in Russland geborener Spätaussiedler, am 1. Juli 2009 während einer Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Dresden wegen eines gegen ihn gerichteten Beleidigungsvorwurfs eine 31-jährige Ägypterin; ihren Ehemann, der sie schützen wollte, verletzte er durch Stiche schwer. Der Angeklagte hatte im August 2008 die junge Frau, die ein Kopftuch trug, auf einem Spielplatz als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft, als sie ihn darum gebeten hatte, ihren 2-jährigen Sohn auf die Schaukel zu lassen. Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten deshalb wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |