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IRG - Fassung vor EU - Haftbefehlgesetz ! (Stand: 31.12.2008)
IntRechtshilfeG-Strafsachen
Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
in der zum 15.05.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 28.02.1994 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
IRG- Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
        Erster Teil-Anwendungsbereich (1-1)
        Zweiter Teil-Auslieferung an das Ausland (2-42)
        Dritter Teil-Durchlieferung (43-47)
        Vierter Teil-Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse (48-58)
        Fünfter Teil-Sonstige Rechtshiife (59-67)
        Sechster Teil-Ausgehende Ersuchen (68-72)
        Siebenter Teil-Gemeinsame Vorschriften (73-77)
        Achter Teil-Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union (78-83i)
                Abschnitt 1-Allgemeine Regelungen (78-79)
                Abschnitt 2-Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (80-83e)
                Abschnitt 3-Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (83f-83g)
                Abschnitt 4-Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (83h-83i)
        Neunter Teil-Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (84-86)
                Abschnitt 1-Freiheitsentziehende Sanktionen (84-85)
                Abschnitt 2-Geldstrafen und Geldbußen (86-87)
                Abschnitt 3-Einziehung und Verfall (88-90)
        Zehnter Teil-Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (91-97)
                Abschnitt 1-Allgemeine Regelungen (91-91)
                Abschnitt 2-Besondere Formen der Rechtshilfe (92-97)
        Elfter Teil-Schlussvorschriften (98-98)

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