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BDSG
Bundesdatenschutzgesetz
in der zum 14.05.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 28.08.2002 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein:
(tt.mm.jjjj)
[
Protokoll
]
BDSG-Bundesdatenschutzgesetz
Erster Abschnitt-Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1-11)
Zweiter Abschnitt-Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
Erster Unterabschnitt-Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (12-18)
Zweiter Unterabschnitt-Rechte des Betroffenen (19-21)
Dritter Unterabschnitt-Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (22-26)
Dritter Abschnitt-Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
Erster Unterabschnitt-Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (27-32)
Zweiter Unterabschnitt-Rechte des Betroffenen (33-35)
Dritter Unterabschnitt-Aufsichtsbehörde (36-38a)
Vierter Abschnitt-Sondervorschriften (39-42)
Fünfter Abschnitt-Schlussvorschriften (43-44)
Sechster Abschnitt-Ãœbergangsvorschriften (45-46)
-Anlage
[
Schlussformel
]
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