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EGBGB (31.12.2012)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
in der zum 14.05.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.10.1994 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
EGBGB (31.12.2012)-Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
        Erster Teil-Allgemeine Vorschriften
                Erstes Kapitel-Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff (1-2)
                Zweites Kapitel-Internationales Privatrecht
                        Erster Abschnitt- Allgemeine Vorschriften (3-6)
                        Zweiter Abschnitt-Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte (7-12)
                        Dritter Abschnitt-Familienrecht (13-24)
                        Vierter Abschnitt-Erbrecht (25-26)
                        Fünfter Abschnitt-Schuldrecht
                                Erster Unterabschnitt-Vertragliche Schuldverhältnisse (27-37)
                                 -
                        Sechster Abschnitt-Sachenrecht (43-46)
                        Siebter Abschnitt-Besondere Vorschriften zur Durchführung von Regelungen der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 3 Nr. 1 (46a-46c)
                                Erster Unterabschnitt-Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (46a-)
                                Zweiter Unterabschnitt-Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (46b-46c)
                Drittes Kapitel-Angleichung (47-49)
        Zweiter Teil-Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen (50-54)
        Dritter Teil-Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen (55-152)
        Vierter Teil-Ãœbergangsvorschriften (153-218)
        Fünfter Teil-Ãœbergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes (219-229)
        Sechster Teil-Inkrafttreten und Ãœbergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (230-237)
        Siebter Teil-Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen , Informationspflichten (238-248)
        Anlagen-1 (5-)

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