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WpPG (Stand: 31.12.2008)
Wertpapierprospektgesetz
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
in der zum 15.05.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 28.06.2005 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein:
(tt.mm.jjjj)
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Protokoll
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WpPG (Stand: 31.12.2008)-Wertpapierprospektgesetz Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
Abschnitt 1-Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (1-4)
Abschnitt 2-Erstellung des Prospekts (5-12)
Abschnitt 3-Billigung und Veröffentlichung des Prospekts (13-16)
Abschnitt 4-Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel (17-18)
Abschnitt 5-Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten (19-20)
Abschnitt 6-Zuständige Behörde und Verfahren (21-26)
Abschnitt 7-Sonstige Vorschriften (27-31)
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