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IntFamRVG (Stand: 31.12.2008)
Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts
in der zum 15.05.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.03.2005 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
IntFamRVG (Stand: 31.12.2008)-Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts
        Abschnitt 1-Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen (1-2)
        Abschnitt 2-Zentrale Behörde; Jugendamt (3-9)
        Abschnitt 3-Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration (10-13)
        Abschnitt 4-Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften (14-15)
        Abschnitt 5-Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
                Unterabschnitt 1-Zulassung der Zwangsvollstreckung im ersten Rechtszug (16-23)
                Unterabschnitt 2-Beschwerde (24-27)
                Unterabschnitt 3-Rechtsbeschwerde (28-31)
                Unterabschnitt 4-Feststellung der Anerkennung (32-)
                Unterabschnitt 5-Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (33-)
                Unterabschnitt 6-Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen (34-35)
                Unterabschnitt 7-Vollstreckungsgegenklage (36-)
        Abschnitt 6-Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (37-43)
        Abschnitt 7-Vollstreckung (44-)
        Abschnitt 8-Grenzüberschreitende Unterbringung (45-47)
        Abschnitt 9-Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen nach der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (48-49)
        Abschnitt 10-Kosten (50-54)
        Abschnitt 11-Ãœbergangsvorschriften (55-56)

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