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EuRAG (31.12.2012)
Europaanwälte-Gesetz
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
in der zum 14.05.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 14.03.2000 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein:
(tt.mm.jjjj)
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Protokoll
]
EuRAG (31.12.2012)-Europaanwälte-Gesetz Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Teil 1-Allgemeine Vorschriften (1-1)
Teil 2-Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
Abschnitt 1-Allgemeine Voraussetzungen (2-4)
Abschnitt 2-Berufliche Rechte und Pflichten (5-8)
Abschnitt 3-Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen (9-10)
Teil 3-Eingliederung
Abschnitt 1-Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (11-12)
Abschnitt 2-Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht (13-15)
Teil 4-Eignungsprüfung (16-24)
Teil 5-Vorübergehende Dienstleistung (25-35)
Teil 6-Verfahrensvorschriften (36-39)
Teil 7-Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen (40-41)
Teil 8-Schlussvorschriften (42-42)
Anlage-Anlage zu § 1
[
Schlussformel
]
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