ArbGG
Arbeitsgerichtsgesetz
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
S. 3213 Bundesgesetzblatt Teil I 2004 14.12.2004 Nr. 66 Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) Artikel 7 11. Dem § 93 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Sie kann nicht auf die Gründe des § 92b gestützt werden.“ Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |