ArbGG
Arbeitsgerichtsgesetz
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
S. 817 Bundesgesetzblatt Teil I 2005 29.03.2005 Nr. 18 Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) Artikel 5 4. In § 50 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Übergabe“ durch das Wort „Übermittlung“ ersetzt. Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |