(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 ABR 45/03
- Beschluß
26.10.2004
)
Versetzung eines Arbeitnehmers verstößt nicht gegen eine gerichtliche Entscheidung iSv. § 99 II Nr 1 BetrVG, wenn ArbG verurteilt wurde, den ArbN zu bestehenden vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen, ohne dass Inhalt der Arbeitsaufgaben Streitgegensta
...Text des Beschlusses