(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 6 P 8.04
- Beschluß
22.06.2005
)
Stellvertretende Schulleiter gehören idR. nicht zu den Dienstkräften, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung befugt sind
...Text des Beschlusses