(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 StR 220/09
- Beschluß
13.09.2010
)
Strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber einer Wahlvorschlagsliste durch die Zuwendung von Geldmitteln ermöglicht, sich in Verb. mit der Wahl nachhaltiger als sonst möglich zu präsentieren
...Text des Beschlusses