(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Nürnberg
, 9 TaBV 24/03
- Beschluß
15.03.2004
)
Ein schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung eines Wahlvorschlages liegt nur dann vor, wenn es der Vorsitzende des Wahlvorstandes unterlassen hat, eine sofortige Sitzung des Wahlvorstandes anzuberaumen
...Text des Beschlusses