(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 7 ABR 19/04
- Beschluß
10.11.2004
)
Gewerkschaft ist iSv. § 17 Abs. 4 BetrVG im Betrieb vertreten, wenn ihr mind. 1 ArbN als Mitglied angehört und dieser nicht offensichtlich zu Unrecht als Mitglied aufgenommen wurde
...Text des Beschlusses