(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, München
, 4 TaBV 113/09
- Beschluß
27.05.2010
)
Der Antrag des Arbeitgebers auf Anfechtung auch der Wahl der insgesamt freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach § 38 BetrVG ist mangels Anfechtungsberechtigung und damit Antragsbefugnis unzulässig, jedenfalls ohne weiteres unbegründet
...Text des Beschlusses