(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 7 ABR 12/04
- Beschluß
10.11.2004
)
Ordentlich gekündigter Arbeitnehmer bleibt für Wahl des Betriebsrats nach § 8 I BetrVG wählbar, wenn er eine Kündigungsschutzklage erhoben hat; sogar dann, wenn Betriebsratswahl nach (!) Kündigungsfristende + AN nicht weiterbeschäftigt!
...Text des Beschlusses