(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 ABR 23/08
- Beschluß
23.06.2009
)
Betriebsrat steht kein allgemeiner, von Voraussetzungen des § 23 III BetrVG unabhängiger Unterlassungsanspruch zur Seite, um eine gegen § 99 I S.1 BetrVG oder § 100 II BetrVG verstoßende personelle Einzelmaßnahme zu verhindern
...Text des Beschlusses