(BVerfG = Bundesverfassungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - oberstes
, , 1 BvR 1904/05
- Beschluß
19.01.2006
)
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht dem Begründungserfordernis der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG,
...Text des Beschlusses