(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 ABN 62/01
- Beschluß
01.10.2003
)
Wenn Urteil nicht binnen 5 Monaten unterschreiben zur Geschäftsstelle: NUR Verfassungsbeschwerde möglich, und nur binnen 1 Monat ab Ablauf der 5-Monatsfrist - hier: Frist versäumt, also Urteil wirksam!
...Text des Beschlusses