(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 1 AZR 141/04
- Urteil
31.05.2005
)
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung ist durch Art 9 III S.1 GG geschützt, soweit mit lauteren Mitteln und nicht auf Existenzvernichtung einer konkurrierenden Gewerkschaft gerichtet
...Text des Urteils