(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 6 PB 5.06
- Beschluß
22.03.2006
)
Die vom Antragsteller so genannte außerordentliche Beschwerde ist unzulässig, weil das Gesetz sie nicht vorsieht. Wie das Bundesarbeitsgericht in Anwendung der - hier gemäß § 78 Abs. 2 SAPersVG entsprechend anwendbaren - Vorschriften des ...
...Text des Beschlusses