(BAG = Bundesarbeitsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , 9 AZR 573/09
- Urteil
16.11.2010
)
Arbeitnehmer hat gemäß § 241 II BGB iVm. Art. 2 I + Art. 1 I GG auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte
...Text des Urteils