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HGB
Handelsgesetzbuch
§ (Regelung seit ..)
Franz-Anton Plitt
 (Internet entrepreneur)
 Chisinau
 (Moldova)


Stand: 31.12.2002
Die Prokura ist eine gesetzlich geregelte Vollmacht, die im Umfange geregelt ist, aber rechtsgeschäftlich erteilt werden muß.

Hierzu ist keine Schriftform erforderlich.

Konkluente Erteilung, z.B. als Duldungs- oder Anscheinsvollmacht ist nicht möglich.

Die Eintragung ist erforderlich (§ 53), aber nur deklaratorisch.

Der Umfang ist in § 49 geregelt und kann durchaus in gewissem Umfange rechtsgeschäftlich erweitert werden (Begrenzungen wirken nur nahc innen!).