HGB
Handelsgesetzbuch
§ (Regelung seit ..)
Franz-Anton Plitt (Internet entrepreneur) Chisinau (Moldova)
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Stand: 31.12.2002 |
Die Prokura ist eine gesetzlich geregelte Vollmacht, die im Umfange geregelt ist, aber rechtsgeschäftlich erteilt werden muß.
Hierzu ist keine Schriftform erforderlich.
Konkluente Erteilung, z.B. als Duldungs- oder Anscheinsvollmacht ist nicht möglich.
Die Eintragung ist erforderlich (§ 53), aber nur deklaratorisch.
Der Umfang ist in § 49 geregelt und kann durchaus in gewissem Umfange rechtsgeschäftlich erweitert werden (Begrenzungen wirken nur nahc innen!).