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BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung (Regelung seit 01.01.2002)
Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner.
Franz-Anton Plitt
 (Internet entrepreneur)
 Chisinau
 (Moldova)


Stand: 02.01.2002
1. Eine Leistung ist unteilbar, wenn sie nicht ohne Wert- und Funktionsverlust geteilt werden kann. Eine vertragliche Abrede über das Gesamtschuldverhältnis ist wegen der Unteilbarkeit der Leistung nicht möglich. Wird die geschuldete Leistung später in eine teilbare Leistung umgewandelt bleibt das Gesamtschuldverhältnis bestehen.

Diese Kommentierung basiert auf einer Arbeit des Rechtsanwalts Thomas Weidel, Bitterfeld, einem damaligen Mitarbeiter der Fa. Advo-net.com, Eco-Part GmbH & Co. KG. Stand ist eigentlich der 27.06.2000. Aus technischen Gründen musste oben ein Stand nach dem In-Kraft-treten der Neufassung des BGB am 1.1.2002 eingegeben werden.

Für Hinweise und Anregungen sind wir immer dankbar. Bei Interesse ist qualifizierten Juristen die Aufnahme in die Kommentatoren-Liste möglich.