InsO (Stand 31.12.2012) Insolvenzordnung § 4 Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung (Regelung seit 01.01.1999) Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. Franz-Anton Plitt (Internet entrepreneur) Chisinau (Moldova)
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Stand: 08.12.2006 |
Zur Ausgangsfassung (Etwaige Ergänzungen zum Originaltext sind blau!)
A. Auszug aus Entwurf BT-Drucksache 12/2443:
Entwurf der Bundesregierung (Seite 11)
1. Vorschlag
§4
Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung
Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend.
2. Begründung zur Einführung des § 4 (Seite 108):
Zu § 4 Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung
Die subsidiäre Maßgeblichkeit der Zivilprozeßordnung ist auch im geltenden Recht angeordnet (§ 72 KO; § 115 VerglO; § 1 Abs. 3 GesO).
B. Stellungnahme des Bundesrates - BT-Drucksache 12/2443, Seite 250
Zu § 4 erfolgte keine Stellungnahme.
C. Gegenäußerung der Bundesregierung - BT-Drucksache 12/2443, Seite 263
Zu § 4 erfolgte keine Gegenäußerung.
D. Weiterer Fortgang des Verfahrens
Folglich erging das Gesetz ohne weitere Änderungen zu diesem Paragraphen.In dieser Kommentarsreihe werden insbesondere folgende Abkürzungen und Quellen verwendet: a.A. = Anderer Ansicht
AG = Arbeitgeber (evtl. auch einmal "Aktiengesellschaft")
AGBs, AGB´s = Allgemeine Geschäftsbedingungen
AG = Amtsgericht
ArbG = Arbeitsgericht (gelegentlich auch für Arbeitgeber!)
ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz
AT = Austria, Österreich
BAG = Bundesarbeitsgericht (BRD)
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch (BRD)
BGH = Bundesgerichtshof (BRD)
BRD = Bundesrepublik Deutschland
BVerwG = Bundesverwaltungsgericht
CH = Schweiz
Dornb./W.- ... Dornbusch/Wolff-(Bearbeiter), KSchG, arbeitsrechtliche Kurzkommentare, Luchterhand-Verlag
EuGH = Europäischer Gerichtshof
EU = Europäische Union
h.M. = Herrschende Meinung
KSchG = Kündigungsschutzgesetz
LAG = Landesarbeitsgericht
OGH = Oberster Gerichtshof (Österreich)
OLG = Oberlandesgericht (BRD)
OVG = Oberverwaltungsgericht (BRD)
Pal.- ... = Palandt-(Bearbeitername), Kurzkommentar zum BGB, C.H. Beck-Verlag
PM = Pressemitteilung
m.M. = Mindermeinung
Staudinger-... = Staudinger-(Bearbeiter, Kommentar zum BGB
str. = strittig, streitig
u.a. = unter anderem
u.U. = Unter Umständen
ZPO = Zivilprozeßordnung
Urteile nach 08.12.2006, also nach Abschluss dieser Kommentierung(BGH , Text des Beschlusses 05.05.2011, IX ZB 246/10;)
Wird im Insolvenzverfahren die gegen ein für unbegründet erklärtes Ablehnungsgesuch gerichtete sofortige Beschwerde zurückgewiesen, findet eine Rechtsbeschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht statt ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 12.03.2009, IX ZB 193/08;)
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht bindend, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung irrtümlich davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei schon nach dem Gesetz statthaft ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 13.11.2008, IX ZB 201/07;)
Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 23.10.2008, IX ZB 97/05;)
Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 23.10.2008, IX ZB 193/06;)
Mittellang ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 16.10.2008, IX ZB 77/08;)
Im eröffneten Insolvenzverfahren kann dem Schuldner, der eine natürliche Person ist, bei Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters nach § 148 II InsO auf Antrag Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 21.02.2008, IX ZB 112/07;)
Beschluss - Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 17.01.2008, IX ZB 20/07;)
Beschluss - Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 17.01.2008, IX ZB 41/07;)
Legt der Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Rechtsmittel ein, kann förmlich hinzugezogenen weiteren Beteiligten Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn sie in dem Verfahren eigene Rechte verfolgen können ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 17.01.2008, IX ZB 184/06;)
Beschluss - Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 02.01.2008, IX ZB 269/08;)
Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 13.12.2007, IX ZB 88/07;)
Beschluss - Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 15.11.2007, IX ZB 99/05;)
Ein im Rechtsbeschwerdeverfahren erstmals gestellter Vollstreckungsschutzantrag ist unbeachtlich ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 15.11.2007, IX ZB 159/06;)
Beschluss - Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 25.10.2007, IX ZB 78/05;)
Beschluss - Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 04.10.2007, IX ZB 122/07;)
Beschluss - Kurz ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 12.07.2007, IX ZB 82/04;)
Eröffnungsantrag eines Nachlasspflegers ist zulässig, wenn er Überschuldung des Nachlasses in substantiierter, nachvollziehbarer Form darlegt; Schlüssigkeit im technischen Sinne ist nicht erforderlich ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 22.03.2007, IX ZB 94/06;)
Mittellose Schuldner, der Insolvenzantrag nebst Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung stellen will, kann nur Beratungshilfe bekommen, keine Anwaltsbeiordnung ... Beschluß (BGH , Text des Beschlusses 14.12.2006, IX ZA 38/06;)
Beschluss - Kurz ... Beschluß
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