GG Grundgesetz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20a (Regelung seit 01.08.2002) Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
2002 - Gesetz zur Änderung des GG (Staatsziel Tierschutz) (Etwaige Ergänzungen zum Originaltext sind blau!) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) A. Problem Der Schutz des Tieres als Lebewesen ist in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland noch immer unzulänglich. Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren sowie die inzwischen bekannt gewordenen Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung, die selbst das Klonen von Tieren ermöglichen, erfordern dringend ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten. Die einfachgesetzlichen Regelungen des Tierschutzgesetzes reichen dazu nicht aus. Für die gebotene Abwägung zwischen den Interessen der Tiernutzung und dem Anspruch der Tiere auf Schutz vor Leiden, Schäden oder Schmerzen ist es notwendig, die Rechtsebenen anzugleichen, das heißt, dem Tierschutz Verfassungsrang zu geben. B. Lösung In Artikel 20a Grundgesetz wird neben das bereits bestehende Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen der Schutz der Tiere aufgenommen. Die Herleitung der verfassungsrechtlichen Absicherung des Tierschutzes aus dem bereits in Artikel 20a Grundgesetz geregelten Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen genügt nicht, da der Schutz des einzelnen Tieres vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen nicht erfasst ist. Diese Regelungslücke gilt es daher zu schließen und durch die ausdrückliche Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung die Verwirklichung eines wirksamen Tierschutzes zu verbessern. C. Alternativen Keine D. Kosten Die verfassungsrechtliche Zielbestimmung hat keine unmittelbare Kostenfolge. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten: Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes In Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Gesetz vom … (BGBl. I S. …) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Lebensgrundlagen“ die Wörter „und die Tiere“ eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 1. Die Aufnahme eines Staatszieles Tierschutz trägt dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung. Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren erfordert ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten. Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen. Diese Verpflichtung greift die einfachgesetzlich im Tierschutzgesetz als zentrales Anliegen formulierte Achtung der Tiere auf. Sie umfasst drei Elemente, nämlich: den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden sowie der Zerstörung ihrer Lebensräume. Der Tierschutz ist in einfachgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Tierschutzgesetz, geregelt. Dieses formuliert als sein zentrales Anliegen, in Verantwortung des Menschen für das Tier dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dieser Grundsatz wird im Tierschutzgesetz für die einzelnen Bereiche des Tierschutzes weiter konkretisiert. Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung soll den bereits einfachgesetzlich normierten Tierschutz stärken und die Wirksamkeit tierschützender Bestimmungen sicherstellen. Ethischem Tierschutz wird heute ein hoher Stellenwert beigemessen. Entscheidungen verschiedener Gerichte lassen die Tendenz in der Rechtsprechung erkennen, diesem Bewusstseinswandel bei der Verfassungsauslegung Rechnung zu tragen. Die Rechtsprechung kann dies aber angemessen nur vollziehen, wenn der Gesetzgeber den Tierschutz ausdrücklich in das Gefüge des Grundgesetzes einbezieht. Dies dient der Rechtssicherheit. 2. Durch das Einfügen der Worte „und die Tiere“ in Artikel 20a GG erstreckt sich der Schutzauftrag auch auf die einzelnen Tiere. Dem ethischen Tierschutz wird damit Verfassungsrang verliehen. Der Tierschutz unterliegt den gleichen Bindungen und Schranken wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Er ist in die verfassungsmäßige Ordnung eingebunden, welche hier im Sinne des Artikels 20 Abs. 3 Grundgesetz – als gesamter Normenbestand des Grundgesetzes – zu verstehen ist. Das Staatsziel richtet sich in erster Linie an den Gesetzgeber, der die einfachgesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Tiere zu schaffen hat. Die Staatszielbestimmung ruft ihn dazu auf, im einfachen Recht die Belange und den Schutz der Tiere entsprechend ihren unterschiedlichen Entwicklungsstufen im Ausgleich mit anderen berechtigten Interessen zu verwirklichen. Durch die Einbindung in Artikel 20a Grundgesetz erstreckt sich die Nachhaltigkeitsklausel auch auf den Tierschutz, so dass sowohl einzelne Tiere geschützt sind als auch – mit Blick auf die Zukunft – Tiere als Gattung. 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 14/8860 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/8360 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Guido Westerwelle, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. – Drucksache 14/207 – Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung) d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Ruth Fuchs, Kersten Naumann und der Fraktion der PDS – Drucksache 14/279 – Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel) e) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates – Drucksache 14/758 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel „Tierschutz“) A. Problem Der Schutz des Tieres als Lebewesen ist in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland noch immer unzulänglich. Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren sowie die inzwischen bekannt gewordenen Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung, die selbst das Klonen von Tieren ermöglichen, erfordern dringend ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten. Die einfachgesetzlichen Regelungen des Tierschutzgesetzes reichen dazu nicht aus. Für die gebotene Abwägung zwischen den Interessen der Tiernutzung und dem Anspruch der Tiere auf Schutz vor Leiden, Schäden oder Schmerzen ist es notwendig, die Rechtsebenen anzugleichen, das heißt, dem Tierschutz Verfassungsrang zu geben. B. Lösung In Artikel 20a Grundgesetz wird neben das bereits bestehende Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen der Schutz der Tiere aufgenommen. Die Herleitung der verfassungsrechtlichen Absicherung des Tierschutzes aus dem bereits in Artikel 20a Grundgesetz geregelten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen genügt nicht, da der Schutz des einzelnen Tieres vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen nicht erfasst ist. Diese Regelungslücke gilt es daher zu schließen und durch die ausdrückliche Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung die Verwirklichung eines wirksamen Tierschutzes zu verbessern. Zu Buchstabe a - Annahme des Gesetzentwurfs bei einer Gegenstimme eines Mitglieds der Fraktion der CDU/CSU mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS Zu den Buchstaben b, c und d - Einstimmige Erledigterklärung der Gesetzentwürfe Zu Buchstabe e - Einstimmige Ablehnung des Gesetzentwurfs C. Alternativen Annahme eines der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 14/207, 14/279 und 14/758. D. Kosten Die verfassungsrechtliche Zielbestimmung hat keine unmittelbare Kostenfolge. 2. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/8860 – unverändert anzunehmen, b) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/8360 – für erledigt zu erklären, c) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/207 – für erledigt zu erklären, d) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/279 – für erledigt zu erklären, e) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/758 – abzulehnen. 3. Bericht der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Hans-Christian Ströbele, Rainer Funke und Sabine Jünger I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8860 in seiner 233. Sitzung am 25. April 2002 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. Den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8360 hat der Deutsche Bundestag in seiner 221. Sitzung am 28. Februar 2002 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. Der Deutsche Bundestag hatte die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/207, 14/279 und 14/758 in seiner 16. Sitzung am 21. Januar 1999 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen; den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/758 hatte er zusätzlich dem Ausschuss für Gesundheit überwiesen. In seiner 99. Sitzung am 13. April 2000 hat er diese Vorlagen in zweiter und dritter Lesung beraten und dann an die genannten Ausschüsse zurücküberwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Die Vorlagen gehen übereinstimmend davon aus, dass der Schutz der Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor unzureichend sei. In Anbetracht der bisher nur einfachgesetzlichen Grundlage des Tierschutzes sei eine stärkere Akzentuierung der ethisch-sittlichen Verantwortung des Menschen insbesondere gegenüber höher entwickelten, leidens- und empfindungsfähigen Tieren im Verfassungsrecht dringend geboten. Der Tierschutz sei bislang gegenüber anderen mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtsgütern, wie z. B. der Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit kaum effektiv durchsetzbar. Das werde etwa im Bereich der Tierversuche deutlich. Die sich auch in zahlreichen Gerichtsentscheidungen widerspiegelnde Problematik der Notwendigkeit eines ethischen Mindeststandards für den Umgang des Menschen mit Tieren zeige sich auch im Bereich der Tiertransporte und der Nutztierhaltung. Zum Zweck der verfassungsrechtlichen Berücksichtigung des Tierschutzgedankens schlagen die Gesetzentwürfe übereinstimmend die Aufnahme eines „Staatszieles Tierschutz“ in das Grundgesetz vor. Dabei wird sowohl eine Ergänzung des Artikels 20a Grundgesetz als auch die Einführung eines neuen Artikels 20b in das Grundgesetz in Erwägung gezogen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 97. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten und zu Buchstabe a einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8860 anzunehmen, zu den Buchstaben b, c, d und e einstimmig beschlossen zu empfehlen, die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/8360, 14/207, 14/279 und 14/758 für erledigt zu erklären. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Vorlagen auf Drucksachen 14/8860, 14/207, 14/279 und 14/758 in seiner 81. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten. Er hat zu Buchstabe a einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8860 anzunehmen, zu Buchstabe c mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/207 abzulehnen, zu Buchstabe d mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/279 abzulehnen, zu Buchstabe e mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/758 abzulehnen. Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat die Vorlagen in seiner 96. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten. Er hat zu Buchstabe a einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8860 anzunehmen, zu den Buchstaben b und c einstimmig beschlossen zu empfehlen, die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/8360 und 14/207 für erledigt zu erklären, zu Buchstabe d mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/279 abzulehnen, zu Buchstabe e mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/758 abzulehnen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Vorlagen in seiner 82. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten und zu Buchstabe a bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion der CDU/ CSU mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8860 anzunehmen, zu Buchstabe b einstimmig beschlossen, gutachtlich zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8360 für erledigt zu erklären, zu Buchstabe c einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/207 für erledigt zu erklären, zu Buchstabe d mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/279 abzulehnen, zu Buchstabe e einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/758 für erledigt zu erklären. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner 69. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten. Er hat zu Buchstabe a bei einer Gegenstimme eines Mitglieds der Fraktion der CDU/CSU mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/ CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8860 anzunehmen, zu den Buchstaben b und c einstimmig beschlossen zu empfehlen, die Entwürfe auf Drucksachen 14/8360 und 14/207 für erledigt zu erklären, zu Buchstabe d mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS mehrheitlich beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/279 abzulehnen, zu Buchstabe e einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/758 abzulehnen. Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Drucksache 14/758 in seiner Sitzung am 1. Dezember 1999 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf Drucksache 14/8360 in seiner 74. Sitzung am 24. April 2002 und die Vorlage auf Drucksache 14/8860 in seiner 76. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten und zu Buchstabe a einstimmig beschlossen zu empfehlen, dem Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8860 zuzustimmen. zu Buchstabe b mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8360 anzunehmen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im Rechtsausschuss Bereits in der 13. Wahlperiode waren Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes durch den Bundesrat – Drucksache 13/9723 –, die Fraktion der SPD – Drucksache 13/8597 –, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 13/8249 – und die Gruppe der PDS – Drucksache 13/8678 – in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Der Rechtsausschuss hatte hierzu in seiner 115. Sitzung am 1. April 1998 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der als Sachverständige teilgenommen haben: – Dr. Johannes Caspar, Universität Hamburg – Prof. Dr. Otto Depenheuer, Universität Mannheim – Prof. Dr. Udo Di Fabio, Universität München – Prof. Dr. Erbel, Universität Bonn – Dr. Bernward Garthoff, Bayer AG, Leverkusen – Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt, Nagold – Prof. Dr. Löwer, Universität Bonn – Prof. Dr. Gerhard Neuweiler, Universität München – Evelyn Ofensberger, Rechtsanwältin, Deutscher Tierschutzbund e. V., München – Prof. Dr. Dieter Sterzel, Universität Oldenburg. Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 115. Sitzung des Rechtsausschusses mit den anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen. Die weiteren Beratungen im Ausschuss wurden aber in der 13. Wahlperiode nicht mehr abgeschlossen. In der 14. Wahlperiode wurden zunächst ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) auf Drucksache 14/282 und die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/207, 14/279 und 14/758 eingebracht. Diese Gesetzentwürfe wurden vom Deutschen Bundestag in seiner 99. Sitzung am 15. April 2000 in zweiter und dritter Lesung beraten. In namentlicher Abstimmung wurde der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/282 abgelehnt. Die anderen Gesetzentwürfe wurden an die nach der ersten Lesung mit der Beratung beauftragten Ausschüsse zurücküberwiesen (s. o., I.). Der Rechtsauschuss hat die Gesetzentwürfe abschließend in seiner Sitzung am 15. Mai 2002 beraten. Alle Fraktionen brachten ihre Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass eine breite interfraktionelle Übereinstimmung darüber gefunden werden konnte, den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung zu integrieren. Der Rechtsausschuss hat bei einer Gegenstimme eines Mitglieds der Fraktion der CDU/CSU mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8860 anzunehmen. Zu den Entwürfen auf Drucksachen 14/8360, 14/207 und 14/279 hat er einstimmig beschlossen zu empfehlen, die Vorlage für erledigt zu erklären. Zum Entwurf auf Drucksache 14/758 hat er einstimmig beschlossen, die Ablehnung der Vorlage zu empfehlen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 17. Mai 2002 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses -Drucksache 14/9090 -den von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) - Drucksache 14/8860 - unverändert angenommen. Der Bundesrat hat in seiner 777. Sitzung am 21. Juni 2002 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 2002 verabschiedeten Gesetz mit der gemäß Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Mehrheit zuzustimmen. Folglich erging das Änderungsgesetz ohne weitere Änderungen und wurde am 31.07.2002 im BGBL Teil I Nr. 53 (Seite 2862) veröffentlicht. Detailierter Gang der Gesetzgebung: Bundestag - Gesetzentwurf SPD; CDU/CSU; Bündnis 90/Die Grünen; F.D.P. 23.04.2002 Drucksache 14/8860 1. Beratung Bundestag - Plenarprotokoll 14/233 25.04.2002 S. 23158D-23159B Beschluss: S. 23159B - Überweisung: Rechtsausschuss (federführend), Innenausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, Ausschuss für VerBundesrataucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Kultur und Medien Bundestag - Beschlussempfehlung und Bericht Rechtsausschuss 15.05.2002 Drucksache 14/9090 Berichterstatter: Hermann Bachmaier, SPD, Rechtsausschuss; Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, CDU/CSU, Rechtsausschuss; Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, Rechtsausschuss; Rainer Funke, F.D.P., Rechtsausschuss; Sabine Jünger, PDS, Rechtsausschuss 2. Beratung Bundestag - Plenarprotokoll 14/237 17.05.2002 S. 23656A-23669A zusammenberaten mit 1. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz); s. Grundgesetz Bundestag Drucksache 14/8360 2. ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung); s. Grundgesetz Bundestag Drucksache 14/207 3. ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel); s. Grundgesetz Bundestag Drucksache 14/279 4. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel "Tierschutz"); s. Grundgesetz Bundesrat Drucksache 13/99 5. Tierschutzbericht 2001 Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes; s. Tierschutzbericht Bundesrat Drucksache 254/01 6. Verbesserungen im Tierschutz national und europaweit vorantreiben; s. Tierschutz Bundestag Drucksache 14/7180 7. Tierschutz auf nationaler und EU-Ebene fortentwickeln; s. Tierschutz Bundestag Drucksache 14/6047 Redner: Hermann Bachmaier, SPD S. 23656D-23658A; Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, CDU/CSU S. 23658A-23660C; Renate Künast, Bundesminister BMVEL S. 23660C-23661D; Rainer Funke, F.D.P. S. 23662A-D; Eva Bulling-Schröter, PDS S.23663 A-D; Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium des Innern S. 23663D-23664D; Norbert Geis, CDU/CSU S. 23665A-23666A; Marianne Klappert, SPD S.23666 A-23667B; Ulrike Höfken, Bündnis 90/Die Grünen S. 23667B-23668A; Heinz Schmitt (Berg), SPD S.23668 B-D Beschluss: S. 23669A - Annahme Drucksache 14/8860 3. Beratung Bundestag - Plenarprotokoll 14/237 17.05.2002 S. 23669A, 23672C-23674D, 23746A-23748A/Anl Schriftliche Erklärung § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Hubert Deittert, CDU/CSU S. 23746A-B/Anl; Renate Diemers, CDU/CSU S.23746 B-C/Anl; Dr. Reinhard Göhner, CDU/CSU S. 23746C-D/Anl; Werner Lensing, CDU/CSU S.23747 A-C/Anl; Bärbel Sothmann, CDU/CSU S. 23747C-23748A/Anl Beschluss: S. 23672C - Annahme in namentlicher Abstimmung Drucksache 14/8860 (542:19:15) Bundesrat - Gesetzesbeschluss Deutscher Bundestag 31.05.2002 Drucksache 453/02 Zuweisung: Rechtsausschuss (federführend), Agrarausschuss, Innenausschuss, Ausschuss für Kulturfragen Durchgang Bundesrat - Plenarprotokoll 777 21.06.2002 S. 340B-C, 364C-D/Anl protokollierte Rede: Dr. Thomas de Maiziere, Staatsminister der Justiz Sachsen S. 364C-D/Anl Beschluss: S. 340C - Zustimmung - gemäß Art. 79 Abs. 2 GG Bundesrat - Beschluss Bundesrat 21.06.2002 Drucksache 453/02 (Beschluss) Bundesregierung - Gesetz vom 26.07.2002 - Bundesgesetzblatt Teil I 2002 Nr.53 31.07.2002 S.2862 Inkrafttreten: 01.08.2002 In dieser Kommentarsreihe werden insbesondere folgende Abkürzungen und Quellen verwendet:
a.A. = Anderer Ansicht AG = Arbeitgeber (evtl. auch einmal "Aktiengesellschaft") AGBs, AGB´s = Allgemeine Geschäftsbedingungen AG = Amtsgericht ArbG = Arbeitsgericht (gelegentlich auch für Arbeitgeber!) ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz AT = Austria, Österreich BAG = Bundesarbeitsgericht (BRD) BGB = Bürgerliches Gesetzbuch (BRD) BGH = Bundesgerichtshof (BRD) BRD = Bundesrepublik Deutschland BVerwG = Bundesverwaltungsgericht CH = Schweiz Dornb./W.- ... Dornbusch/Wolff-(Bearbeiter), KSchG, arbeitsrechtliche Kurzkommentare, Luchterhand-Verlag EuGH = Europäischer Gerichtshof EU = Europäische Union h.M. = Herrschende Meinung KSchG = Kündigungsschutzgesetz LAG = Landesarbeitsgericht OGH = Oberster Gerichtshof (Österreich) OLG = Oberlandesgericht (BRD) OVG = Oberverwaltungsgericht (BRD) Pal.- ... = Palandt-(Bearbeitername), Kurzkommentar zum BGB, C.H. Beck-Verlag PM = Pressemitteilung m.M. = Mindermeinung Staudinger-... = Staudinger-(Bearbeiter, Kommentar zum BGB str. = strittig, streitig u.a. = unter anderem u.U. = Unter Umständen ZPO = Zivilprozeßordnung Urteile nach 31.03.2007, also nach Abschluss dieser Kommentierung
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