InsO (Stand 31.12.2012)
Insolvenzordnung
§ 134 Unentgeltliche Leistung (Regelung seit 01.01.1999)
(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden.
(2) Richtet sich die Leistung auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, so ist sie nicht anfechtbar.
Franz-Anton Plitt
(Internet entrepreneur)
Chisinau
(Moldova)
Stand: 23.04.2007
Kommentar zur Grundfassung (1994)
(Etwaige Ergänzungen zum Originaltext sind blau!)
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 1/92, 03.01.1992:
1. Vorschlag
§134
Erlöschen von Geschäftsbesorgungsverträgen
Hat sich jemand durch einen Dienst- oder Werkvertrag mit dem Schuldner verpflichtet, ein Geschäft für diesen zu besorgen, so gilt § 133 entsprechend. Dabei gelten die Vorschriften für die Ersatzansprüche aus der Fortsetzung der Geschäftsbesorgung auch für die Vergütungsansprüche.
2. Begründung zur Einführung des § 134 InsO:
Zu § 133 Erlöschen von Aufträgen und § 134 Erlöschen von Geschäftsbesorgungsverträgen
Die Regelungen der Konkursordnung über das Erlöschen von Aufträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen (§§ 23, 27 KO) werden inhaltlich unverändert übernommen. Ihr Ziel, sicherzustellen, daß die Verwaltung der Masse vom Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung an allein in den Händen des Verwalters liegt, trifft auch für das neue Insolvenzverfahren zu.
B. Weiterer Fortgang des Verfahrens
Folglich erging das Gesetz ohne weitere Änderungen zu diesem Paragraphen.
Detailierter Gang der Gesetzgebung
Bundesrat - Gesetzentwurf Bundesregierung 03.01.1992 Drucksache 1/92
Zuweisung: RechtsA (fdf), AfArbSoz, FinanzA, WirtschA
Bundesrat - Empfehlungen RechtsA (federführend); AfArbSoz; FinanzA; WirtschA 04.02.1992 Drucksache 1/1/92
Bundesrat - Antrag BAY 12.02.1992 Drucksache 1/2/92
Bundesrat - Antrag NW 13.02.1992 Drucksache 1/3/92
1. Durchgang
Bundesrat - Plenarprotokoll 639 14.02.1992 S. 50A-51A, 81C-84C/Anl
Beschluß: S. 51A - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
Bundesrat - Stellungnahme Bundesrat 14.02.1992 Drucksache 1/92 (Beschluß)
Bundestag - Gesetzentwurf Bundesregierung 15.04.1992 Drucksache 12/2443
Anlage: Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung Bundesregierung
1. Beratung
Bundestag - Plenarprotokoll 12/94 03.06.1992 S. 7769D-7777D
Beschluß: S. 7777D - Überweisung: RechtsA (federführend), FinanzA, WirtschA, AfArbSoz
Bundestag - Beschlußempfehlung und Bericht RechtsA 19.04.1994 Drucksache 12/7302
Bundestag - Berichtigung RechtsA 21.09.1994 Drucksache 12/8506
Bundestag - Änderungsantrag SPD 20.04.1994 Drucksache 12/7329
2. Beratung
Bundestag - Plenarprotokoll 12/222 21.04.1994 S. 19114A-19132B
Beschluß: S. 19132B - Annahme Drucksache 12/2443 idF Drucksache 12/7302; Ablehnung Drucksache 12/7329
3. Beratung
Bundestag - Plenarprotokoll 12/222 21.04.1994 S. 19132B
Beschluß: S. 19132B - Annahme Drucksache 12/2443 idF Drucksache 12/7302
Bundesrat - Gesetzesbeschluß Deutscher Bundestag 29.04.1994 Drucksache 336/94
Zuweisung: RechtsA (fdf), AfArbSoz, FinanzA
Bundesrat - Empfehlungen RechtsA (federführend); AfArbSoz; FinanzA 10.05.1994 Drucksache 336/1/94
2. Durchgang
Bundesrat - Plenarprotokoll 669 20.05.1994 S. 206B-207A, 250A-253B/Anl
Beschluß: S. 206D - Anrufung des Vermittlungsausschusses
Bundesrat - Anrufung des Vermittlungsausschusses Bundesrat 20.05.1994 Drucksache 336/94 (Beschluß)
Bundestag - Unterrichtung Bundesrat 24.05.1994 Drucksache 12/7666
Bundestag - Unterrichtung Bundesrat 24.06.1994 Drucksache 12/8120
Bundesrat - Einigungsvorschlag VermA 24.06.1994 Drucksache 643/94
Bundesrat - Antrag NW 07.07.1994 Drucksache 643/1/94
Bundesrat - Antrag NW 07.07.1994 Drucksache 643/2/94
Vermittlungsverfahren
Bundesrat - Plenarprotokoll 672 08.07.1994 S. 371D-373A, 417A-418A/Anl
Beschluß: S. 372D - kein Einspruch; Entschließung
Bundesrat - Beschluß Bundesrat 08.07.1994 Drucksache 643/94 (Beschluß)
Bundesregierung - Gesetz vom 05.10.1994 - Bundesgesetzblatt Teil I 1994 Nr.70 18.10.1994 S.2866
Inkrafttreten:
01.01.1999
19.10.1994 § 2 Abs. 2, § 7 Abs. 3, § 305 Abs. 1 Nr. 1, § 65In dieser Kommentarsreihe werden insbesondere folgende Abkürzungen und Quellen verwendet: a.A. = Anderer Ansicht
AG = Arbeitgeber (evtl. auch einmal "Aktiengesellschaft")
AGBs, AGB´s = Allgemeine Geschäftsbedingungen
AG = Amtsgericht
ArbG = Arbeitsgericht (gelegentlich auch für Arbeitgeber!)
ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz
AT = Austria, Österreich
BAG = Bundesarbeitsgericht (BRD)
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch (BRD)
BGH = Bundesgerichtshof (BRD)
BRD = Bundesrepublik Deutschland
BVerwG = Bundesverwaltungsgericht
CH = Schweiz
Dornb./W.- ... Dornbusch/Wolff-(Bearbeiter), KSchG, arbeitsrechtliche Kurzkommentare, Luchterhand-Verlag
EuGH = Europäischer Gerichtshof
EU = Europäische Union
h.M. = Herrschende Meinung
KSchG = Kündigungsschutzgesetz
LAG = Landesarbeitsgericht
OGH = Oberster Gerichtshof (Österreich)
OLG = Oberlandesgericht (BRD)
OVG = Oberverwaltungsgericht (BRD)
Pal.- ... = Palandt-(Bearbeitername), Kurzkommentar zum BGB, C.H. Beck-Verlag
PM = Pressemitteilung
m.M. = Mindermeinung
Staudinger-... = Staudinger-(Bearbeiter, Kommentar zum BGB
str. = strittig, streitig
u.a. = unter anderem
u.U. = Unter Umständen
ZPO = Zivilprozeßordnung
Urteile nach 23.04.2007, also nach Abschluss dieser Kommentierung (BAG , Text des Urteils 17.12.2015, 6 AZR 186/14;)
Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung
... Urteil
(LAG München, Text des Urteils 05.10.2011, 11 Sa 112/11;)
Zusage einer Retention-Prämie kurz vor Insolvenz
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 22.09.2011, IX ZR 209/10;)
Zur Berechnung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs gegen einen Anlagevermittler, dem Provisionen auch auf Scheingewinne gezahlt worden sind
... Urteil
(LAG München, Text des Urteils 20.09.2011, 6 Sa 68/11;)
Retention-Vereinbarung
... Urteil
(LAG München, Text des Urteils 20.09.2011, 6 Sa 74/11;)
Retention-Vereinbarung
... Urteil
(LAG München, Text des Urteils 03.08.2011, 10 Sa 183/11;)
Ein Schadensersatzanspruch wegen Unterlassung der Vereinbarung von Zielen für einen „Incentive-Bonus” ist wie dieser selbst Arbeitsentgelt und daher einfache Insolvenzforderung, wenn er den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung betrifft
... Urteil
(LAG München, Text des Urteils 30.06.2011, 3 Sa 85/11;)
Retentionsprämie, die laut Zusage voraussetzt, dass der Zusageempfänger das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht von sich aus gekündigt hat, ist eine Insolvenzforderung, wenn die Insolvenz neun Stunden nach diesem Zeitpunkt eröffnet wird
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 10.02.2011, IX ZR 18/10;)
Ausschüttungen im Rahmen eines als Schneeballsystem geführten Anlagemodells erfolgen in der Regel zunächst auf ausgewiesene Scheingewinne, erst danach auf die geleistete Einlage
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 21.12.2010, IX ZR 199/10;)
Wer sich im Internet als Rechtsnachfolger eines Unternehmens ausgibt, hat gegenüber gutgläubigen Dritten für dessen Verbindlichkeiten einzustehen
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 09.12.2010, IX ZR 60/10;)
Wird Anleger in Schneeballsystem neben Scheingewinnen auch Einlage ausgezahlt, kann sich der anfechtende Insolvenzverwalter nicht darauf berufen, die Einlage sei durch Verluste und Verwaltungsgebühren teilweise aufgebraucht
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 17.06.2010, IX ZR 186/08;)
Begleicht Schuldner die gegen insolvenzreifen Dritten gerichtete Forderung des Anfechtungsgegners, stehen Außenstände des Dritten der Unentgeltlichkeit der Zuwendung entgegen, wenn der Gegner auf diese insolvenzbeständig hätte zugreifen können
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 22.04.2010, IX ZR 163/09;)
Der aus Anfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen resultierende Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters ist nicht mit den als Einlage des Anlegers erbrachten Zahlungen zu saldieren
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 18.03.2010, IX ZR 57/09;)
Nachträgliche Bestellung einer Sicherung durch Schuldner für Verbindlichkeit aus begangener unerlaubtenrHandlung stellt entgeltliche Leistung dar - gleiches gilt für die Verstärkung des Anspruchs durch Schuldanerkenntnis
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 11.02.2010, IX ZB 105/09;)
Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn Gläubiger im vereinfachten Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 17.12.2009, IX ZR 16/09;)
Anfechtungsgegner einer unentgeltlichen Leistung muss darlegen und beweisen, dass er nicht mehr bereichert ist
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 03.12.2009, IX ZR 189/08;)
Bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt insoweit in Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung für pfändbar nach für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften erklärt wird
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 19.11.2009, IX ZR 9/08;)
Begleicht Schuldner gegen Dritten gerichtete Forderung des Anfechtungsgegners, liegt unentgeltliche Leistung nicht vor, wenn Drittschuldner ein auf Tilgung der Verbindlichkeit gerichteter werthaltiger Regressanspruch gegen Schuldner zustand
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 22.10.2009, IX ZR 182/08;)
Drittzahlung ist unentgeltlich, wenn Schuldner des Leistungsempfängers bei Leistung insolvenzreif war - 4-jährige Anfechtungsfrist
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 07.05.2009, IX ZR 71/08;)
Stehenlassen einer ungekündigten, aber kündbaren Darlehensforderung stellt auch im Anwendungsbereich der Schenkungsanfechtung keine zur Entgeltlichkeit führende Leistung dar
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 02.04.2009, IX ZR 236/07;)
Stehenlassen der Gesellschafterleistung, das zur Umqualifizierung in Eigenkapital führt, ist in der Insolvenz des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft als unentgeltliche Leistung anfechtbar
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 11.12.2008, IX ZR 195/07;)
Zum Verhältnis des § 814 BGB (rechtsgrundlose Leistung in Kenntnis der Nichtschuld) zu den insolvenzrechtlichen Anfechtungsregeln (anders als im früheren Konkursrecht!)
... Urteil
(BGH , Text des Beschlusses 25.09.2008, IX ZB 233/04;)
Mittellang
... Beschluß
(BGH , Text des Urteils 05.06.2008, IX ZR 163/07;)
A - Mittellang - Leitsatz
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 05.06.2008, IX ZR 17/07;)
Einstellung eines Strafverfahrens darf nicht von der Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse abhängig gemacht werden, wenn der Angeschuldigte durch die Erfüllung der Auflage seine Gläubiger benachteiligt
... Urteil
(BGH , Text des Urteils 16.11.2007, IX ZR 194/04;)
Zu: Mehrere Insolvenzen und meherere Anfechtungen nach Verschiebungen - Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen
... Urteil