(LAG = Landesarbeitsgericht, BR Deutschland, Regionales Gericht - hoch
, Nürnberg
, 6 TaBVGa 17/10
- Beschluß
08.02.2011
)
Entscheidungen des Wahlvorstandes können mit einstw. Verfügung vor Arbeitsgerichten angegriffen werden, wenn schwerwiegende Mängel, die mit größter Wahrscheinlichkeit zur Anfechtbarkeit der Wahl führen würden (hier: Gem. Betrieb mehrerer Unternehmen?)
...Text des Beschlusses